Corona-Regelung lt. tz vom 11.1.22

Liebe Eltern, liebe Kinder,

Kinder bis zum 14. Lebensjahr gelten als getestet, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden.

Schüler/innen im Alter von 14 – 17 Jahren die in der Schule regelmäßig getestet werden, bleiben in Bayern von der Nachweispflicht bei 2G-Regelungen befreit

Diese Regelung gilt solange, bis eine neue anderslautende Handlungsempfehlung des BLSV ausgegeben wird.


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