Der Umgang mit dem Coronavirus. Eine Empfehlung des Bayerischen Judoverbandes

 

Veröffentlicht in Verbandsnachrichten Präsidium, des Bayerischen Judo Verbandes

Leider bedarf die aktuelle Situation bzgl. des Coronavirus einiger Einschränkungen des Sportbetriebs. Der BJV setzt hierbei die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts um und handelt nach den Vorgaben der Gesundheitsämter bzw. der Landesregierung.

Trainingsmaßnahmen sind Vereinsmaßnahmen und regional begrenzt. Trotz der Zuständigkeit der Vereine haben uns viele Anfragen erreicht, sodass wir nun folgendes Vorgehen empfehlen, das wir analog zum Vorgehen im Bildungssektor gestaltet haben:

  1. Judoka, die aus Risikogebieten laut RKI (aktueller Stand) wie z.B. Italien zurückkehren, sollen 14 Tage bis nach der Rückkehr dem Training und weiteren Judoveranstaltungen fern bleiben!
  2. Judoka, deren Schulen, sei es wegen Verdachtsfällen oder bestätigten Fällen geschlossen werden, sollen dem Training und weiteren Judoveranstaltungen für den Zeitraum der Schließung fern bleiben! Die aktuellen Schulschließungen sind auf antenne.de ersichtlich.
  3. Diese Regelungen gilt auch für Geschwisterkinder und Familienangehörige im direkten Kontakt. 
  4. Eine Überprüfung der einzelnen Schulen und Urlaubsziele einzelner Judoka kann von Vereinen nicht geleistet werden. Hier ist absolut auf die Vernunft und Einsicht der Beteiligten bzw. von den Regelungen betroffenen Personen zu setzen.

Grundsätzlich gilt, dass man bei Unwohlsein oder grippalen Symptomen unbedingt vom Training und anderen Veranstaltungen fernzubleiben hat. Die Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen und deren Gesundheit hat hohe Priorität und wir bitten alle Judoka, diese Maßnahmen mit Umsicht, Besonnenheit und der nötigen Toleranz zu akzeptieren und auch umzusetzen.

Informationen bezüglich der Durchführung von BJV-Veranstaltungen (insb.Terminabsagen) werden auf der Homepage veröffentlicht. Bitte prüft hier vor den Veranstaltungen den jeweiligen Sachstand.

gez. BJV Präsidium


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