Hygienekonzept Covid 19

Schutzkonzept Judoverein SC Unterpfaffenhofen GermeringPandemie mit SARS-CoV2(Stand 14.06.2020)

 

Das bayerische Innenministerium hat Rahmenbedingungen für die Durchführung vonVereinssport formuliert. Darin wird ein Hygieneschutzkonzept gefordert. Der JVAM erstelltdieses Konzept auf Grundlage des Rahmenkonzeptes der Staatsregierung. Diese ist sind unterfolgendem Link abrufbar:https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/assets/stmi/sus/katastrophenschutz/final_2020-05-29_rahmenhygienekonzept_sport.pdfDesweiteren finden die Handlungsempfehlungen des BLSV vom 09.06.2020 in diese RegelnEingang. Diese sind unterhttps://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf imOriginal einsehbar.Der Betrieb der Duschen und Umkleideräumen bleibtweiter untersagt (4.Infektionsschutzverordnung §9 vom 05.05.20).Voraussetzung für den Wiedereinstieg ist die Erstellung und konsequente Umsetzung desSchutzkonzeptes. Die Freigabe für das Training erfolgt in enger Absprache zwischen derGemeinde und demVerein.Vor Beginn der Aktivitäten ist eine Information der Übungsleiter über die Regeln zwingendnötig. Die schriftliche Bestätigung über den Erhalt dieser Informationen ist Voraussetzung fürdie Erlaubnis zur Wiederaufnahme der Aktivitäten.Das Schutzkonzept wird auf der Homepage öffentlich gemacht und in den Trainingsstättenausgehängt.

Allgemeine Regeln

1. Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mitunspezifischen Allgemeinsymptomen (z. B. Fieber) und respiratorischen Symptomenjeder Schwere sind von der Teilnahme am Training ausgeschlossen

.2. Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen aufdem Freigelände und in der Halle

3. Beim Betreten und Verlassen der Halle und bei der Entnahme von Sportgeräten oderNutzung von Sanitäranlagen ist verpflichtend ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. DieHände sollen vor dem Training gewaschen und/oder desinfiziert werden. Seife,Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher werden zur Verfügung gestellt.

4. Ausübung erfolgt in Gruppen bis zu max. 20 Teilnehmern (inklusive Übungsleiter;Empfehlung: Gruppen bis 10 TN). Trainingsgruppen werden durchMarkierungen/Matten gekennzeichnet und getrennt

5. Im Freien: Maximal 20 Teilnehmer auf der Größe eines regulären Fußballfeldes. Indoor:maximale Trainingsdauer 60 min. Vorher und nachher muss ausreichend gelüftetwerden und nach Möglichkeit auch während des Trainings auf eine guten Luftaustauschgeachtet werden.

6. Kontaktlose Durchführung bei allen Sportarten. Das schließt die Begrüßung mit ein (keinHändeschütteln, umarmen etc.)

7. Keine Nutzung von Umkleidekabinen oder Duschen.

8. Konsequente Einhaltung der Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen. AlleGeräte/Judomatten müssen nach Benutzung mit einem Flächendesinfektionsmitteldesinfiziert werden.

9. Die Nutzung von WC Anlagen ist unter folgenden Bedingungen möglich: Einzeln (!),Reinigung von Händen und Flächen vorher und nachher.

10. Keine Warteschlangen vor und auf dem Gelände. Abstände sind einzuhalten.Fahrgemeinschaften unterlassen (maximal Familienangehörige und Mitglieder EINESweiteren Hausstandes).

11. Der Aufenthalt innerhalb von weiteren Räumlichkeiten im Turnhallenbereich ist auf dieEntnahme und Rückgabe von Sportgeräten zu begrenzen.

12. Keine Gefährdung von Personen aus Risikogruppen durch die Aufnahme desTrainingsbetriebes; keine Zuschauer;

13. Hochrisikogruppen (Senioren, Vorerkrankte) sollten ggf. vor Trainingsaufnahme mitihrem Hausarzt Rücksprache halten. HIer sollte auf Individual-Training und Training imFreien ausgewichen werden.Grundregeln für die Trainingsorganisation1. GesundheitAlle teilnehmenden Sportler dürfen nur teilnehmen, wenn sie fit und gesund sind.Bei Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Atemnot, Schupfen, Geruchs-oderGeschmacksstörungen und Unwohlsein ist die Teilnahme am Training verboten.Das Verbot gilt auch dann, wenn im nahen Umfeld (Haushalt, Familie, Arbeitskollegen,Lebenspartner) Personen erkrankt sind oder ein positiver Abstrich auf SARS-CoV2 vorliegt.Ein positiver Test auf SARS-CoV2 ist umgehend dem entsprechenden Trainer zu melden, derdiesen Befund umgehend zusammen mit der Teilnehmerliste des betroffenen Trainings an denVorstand meldet.2. RisikoreduktionJeder Sportler soll entscheiden, ob er an allen Trainingsinhalten teilnehmen möchte. DieseEntscheidung kann und soll er jederzeit dem Übungsleiter mitteilen. Die Teilnahme an Trainingserfolgt freiwillig und bezüglich SARS-CoV auf eigene Gefahr.3. Vorbereitung und OrganisationAlle Übungsleiter und Sportler werden verpflichtend vor Aufnahme des Indivdualtrainings überdie bestehenden Regeln aufgeklärt. Das Schutzkonzept wird am Trainingsgelände ausgehängtund auf der Homepage des Vereins öffentlich gemacht. Die Übungsleiter müssen den Erhalt derRegelung schriftlich bestätigen.

14. Führeneiner AnwesenheitslisteZu jedem Trainingstermin muss eine schriftliche Anwesenheitsliste geführt werden. DieVerantwortung für die Vollständigkeit liegt beim zuständigen Übungsleiter. Die üblichenTrainingsteilnahmelisten können hierfür verwendet werden.Dadurch ist es möglich, Infektionsketten so weit wie möglich aufzuklären.5. An-und Abreise, HygieneregelnAlle Sportler reisen individuell in Sportkleidung an. Kinder werden von den Eltern amTrainingsgelände/an der Halle abgegeben. Danach entfernen sich die Eltern vom Gelände.Ein Eintritt in die Umkleidekabinen ist auf keinen Fall möglich. Diese bleiben definitivgeschlossen. Die Toiletten dürfen nur einzeln betreten werden. Es besteht die Verpflichtungzum Hände waschen und desinfizieren. Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.Gruppenbildung am Trainingsgelände, in der Halle und auch im Außenbereich ist verboten. Esgilt die verpflichtende Abstandsregelung von mindestens 1,5 Meter. Wer dagegen verstößt wirdvom Training ausgeschlossen. Nach dem Training besteht die Pflicht zur sofortigen Abreise.Germering 20.06.2020

 

 

 

Schutzkonzept Judo SC Unterpfaffenhofen Germering in der Halle(Dojo)Stand 12.07.2020

 

•Bei betreten des Geländes auf dem Weg zur Halle ist ein Mund Nasenschutz zu tragen.

•Die Umkleiden sind geschlossen, bitte kommt im Judoanzug.

•Der Judoka muss vorher im Onlineportal auf der Webseite www.scug-judo.defür das entsprechende Training angemeldet sein.

•Die einmalige Einverständniserklärung muss vorliegen, ohne diese ist kein Training möglich.

•DerTeilnehmer muss in die Teilnehmerliste des Trainingstages eingetragen sein.

•Husten und Niesetikette (Ellenbeuge) einhalten

•Gründlich Hände waschen und desinfizieren vor dem Training.

•Pro Trainingsgruppe max. 5 Personen exkl. Trainerfür Kontaktsport.

•Es werden pro 5 Teilnehmer eine Mattenfläche von 5x5m aufgebaut, maximal liegen 3 Mattenflächen aus.

•Die jeweiligen Mattenflächen müssen einen Sicherheitsabstand von 2 Meter zueinander betragen.

•Der Trainer zeigt die Übungen auf einer gesonderten Matte vor.

•Während der Trainingszeit ist immer auf eine gute Belüftung zu achten, alle Fenster sind gekippt, die Vorhänge offen und die Türen sind offen für Durchzug.

•Toilette einzeln benutzen und Hände waschenund desinfizieren.

•In den Toiletten liegen EinwegHandtücher aus.

•Im Eingangsbereich steht Desinfektionsmittel bereit.

•Reinigung/Desinfektion von Sport-Utensilien und Judomatten vor und nach dem Training.Hierzu wird der Wischmop und das Desinfektionsmittel für Matten benutzt.

•Die Teilnehmer müssen darauf achten sich am Ein-Ausgang nicht zu begegnen.

•Kein Betreten des Vereinsgeländes bei Anzeichen von Erkältungssymptomen oder

•Kontakt zu Covid-19-infizierten Personen

•Gelände nach dem Training ohne Gruppenbildung sofort verlassen

 

Mit freundlichen Grüßen

Abteilungsleitung Judo

 

Bei Fragen bitte Michael Jäger oder Karen Herger kontaktieren.

 

 

 

Die Hygienekonzepte und die Einverständniserklärung für das Training findet ihr auch als Download hier.



Comments are closed.