Hallo an Alle.
Die SCUG-Judoabteilung sucht in der Pandemie für ihre Mitglieder nach den jeweils geltenden Hygienebestimmungen immer wieder nach sicheren Möglichkeiten eines Outdoortrainings. Dies auch deshalb, weil Indoortraining derzeit überhaupt nicht möglich ist.
Nach eingehenden Beratungen am 20.4.21 mit dem SCUG-Hauptverein, dem BLSV und in der Abteilungsvorstandschaft haben wir ein stichhaltiges Trainingskonzept erarbeitet.
Die SCUG-Judoabteilung bietet das Outdoortraining ab Samstag, den 24.4.21 nach dem bereits bekannten Anmeldeverfahren wieder an. Das Hygienekonzept des SCUG vom 9.4.2021 hat Gültigkeit.
Mike Jäger
Abteilungsvorstand
Hier unser aktuelles Hygienekonzept
Hygieneschutzkonzept
für den Verein
SC Unterpfaffenhofen-Germering e.V.
Stand überarbeitet 09.04.2021
- Derzeit nur Outdoor-Bereich möglich –
Organisatorisches
- Durch Vereinsmailings, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
- Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert.
- Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
- Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
- Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
- Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.
- Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht (FFP2 bzw. unter 15 Jahre Stoff) – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.
- Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden. Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Sportler selbst gereinigt und desinfiziert.
- Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.
- Wo es möglich ist, bestehen unsere Trainingsgruppen aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat wo es möglich ist feste Trainingsgruppen.
- Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
- Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
- Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
- Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
- Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
- Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.
- Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
- Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände.
- Auf der Sportanlage sind Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
- Durch die Trainer ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
- Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zusätzliche Maßnahmen in sanitären Einrichtungen
- Bei der Nutzung unserer sanitären Einrichtungen (Toiletten) gilt eine Maskenpflicht (FFP2).
- Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt
- Die sanitären Einrichtungen sollten nur einzeln betreten werden. Höchstens die Anzahl der an der Türe angegebenen Personenzahl.
- In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
- Vor und nach dem Training gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht (FFP2), (bei unter 15jährigen genügen die Stoffmasken). Die Maske darf nur während des Sports abgenommen werden.
- Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden.
- Das Training wird dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim Trainer.
- Am Training dürfen nur Sportler teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten -sofern bekannt- oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
Germering, 09.04.2021
Bei Änderungen werden wir euch wieder verständigen.