Corona-Regelung lt. tz vom 11.1.22
Liebe Eltern, liebe Kinder,
Kinder bis zum 14. Lebensjahr gelten als getestet, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden.
Schüler/innen im Alter von 14 – 17 Jahren die in der Schule regelmäßig getestet werden, bleiben in Bayern von der Nachweispflicht bei 2G-Regelungen befreit
Diese Regelung gilt solange, bis eine neue anderslautende Handlungsempfehlung des BLSV ausgegeben wird.