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  • Die SCUG-Judoabteilung steigt bei WhatsApp aus

    Aus Datenschutzgründen ist der Abteilungsvorstand und die Trainer bereits auf den Messengerdienst Signal umgestiegen. Mittelfristig möchte die Judoabteilung auch die Whatsapp-Gruppen in Signal-Gruppen umswitchen. Um ein Höchstmaß an Datensicherheit zu bieten, werden wir ab dem 1.5.22 den Informationsaustausch ausschließlich über den Messengerdienst Signal bewerkstelligen. Die bestehenden WhatsApp-Gruppen werden wir zu diesem Zeitpunkt abschalten und die darin enthaltenen Nachrichten löschen. Parallel werden wir auch hier über alle relevanten Themen berichten. Auch wird ein persönlicher Kontakt im Training oder per Telefon gerne entgegengenommen.

    Wie man Signal installiert erfahren sie unter folgendem Link

    Signal Messenger installieren, einrichten & testen – Signal Funktionen Test Anmelden & registrieren – YouTube


  • Es geht wieder richtig los

    Die Hotspotregel vom 31.1.22 (s.u.) ist bis zum 23.2.22 aufgehoben. Das gilt auch für die Judoabteilung, die deshalb ab sofort wieder mit dem Training beginnt. Hier der offizielle Text:

    Corona-Verordnung gilt jetzt bis 23. Februar

    Die sogenannte Hotspot-Regelung, die eigentlich strenge Maßnahmen für Regionen mit einem Inzidenzwert über 1.000 vorsieht, bleibt Herrmann zufolge ausgesetzt. Die verlängerte Corona-Verordnung gilt laut ihm bis 23. Februar – wurde also nur um zwei statt sonst üblicherweise vier Wochen verlängert.


  • Coronaupdate

    Die Coronalage ist nach wie vor sehr labil und für die SCUG-Judoabteilung sehr schwer einzuschätzen. Anbei ein Auszug der Handlungsempfehlung des BLSV vom 31.1.22:

    Regionaler Hotspot-Lockdown Wie verhält es sich mit dem Sportbetrieb bei einer Inzidenz von über 1.000? Überschreitet in einem Landkreis/kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 1.000, so ist der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und weiteren Sportstätten untersagt. Der Sportbetrieb ist damit verboten und einzustellen. Regionaler Hotspot-Lockdown findet bis einschließlich 09.02.2022 keine Anwendung!

    Der Landkreis verzeichnet am 1.2.22 eine Inzidenz von 1113 mit aufsteigender Tendenz, so dass ab 9.2.22 (sofern von der Landesregierung nichts anderes beschlossen wird) der Sportbetrieb wahrscheinlich einzustellen ist. Die Judoabteilung hat daher beschlossen, den Sportbetrieb nach dem 4.2.22 bis zum 9.2.22 vorerst nicht wieder aufzunehmen.

    Wir informieren auf dieser Seite sofort, wenn es Neues zu berichten gibt.


  • Achtung Eilmeldung

    Die Coronalage ist z.Zt. sehr kritisch. Das trifft auch den Sport, und hier speziell die Kampfsportarten. Obwohl vom BLSV und vom Hauptverein noch keine neuen Corona-Richtlinien herausgegeben wurden, hat sich die SCUG Judoabteilung gestern entschlossen, das Judotraining für die nächsten 2 Wochen ( bis zum 4.2.22 einschließlich) vorerst auszusetzen. Wir hoffen auf euer Verständnis.


  • Corona-Regelung lt. tz vom 11.1.22

    Liebe Eltern, liebe Kinder,

    Kinder bis zum 14. Lebensjahr gelten als getestet, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden.

    Schüler/innen im Alter von 14 – 17 Jahren die in der Schule regelmäßig getestet werden, bleiben in Bayern von der Nachweispflicht bei 2G-Regelungen befreit

    Diese Regelung gilt solange, bis eine neue anderslautende Handlungsempfehlung des BLSV ausgegeben wird.