• Es geht wieder richtig los

    Die Hotspotregel vom 31.1.22 (s.u.) ist bis zum 23.2.22 aufgehoben. Das gilt auch für die Judoabteilung, die deshalb ab sofort wieder mit dem Training beginnt. Hier der offizielle Text:

    Corona-Verordnung gilt jetzt bis 23. Februar

    Die sogenannte Hotspot-Regelung, die eigentlich strenge Maßnahmen für Regionen mit einem Inzidenzwert über 1.000 vorsieht, bleibt Herrmann zufolge ausgesetzt. Die verlängerte Corona-Verordnung gilt laut ihm bis 23. Februar – wurde also nur um zwei statt sonst üblicherweise vier Wochen verlängert.


  • Coronaupdate

    Die Coronalage ist nach wie vor sehr labil und für die SCUG-Judoabteilung sehr schwer einzuschätzen. Anbei ein Auszug der Handlungsempfehlung des BLSV vom 31.1.22:

    Regionaler Hotspot-Lockdown Wie verhält es sich mit dem Sportbetrieb bei einer Inzidenz von über 1.000? Überschreitet in einem Landkreis/kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 1.000, so ist der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und weiteren Sportstätten untersagt. Der Sportbetrieb ist damit verboten und einzustellen. Regionaler Hotspot-Lockdown findet bis einschließlich 09.02.2022 keine Anwendung!

    Der Landkreis verzeichnet am 1.2.22 eine Inzidenz von 1113 mit aufsteigender Tendenz, so dass ab 9.2.22 (sofern von der Landesregierung nichts anderes beschlossen wird) der Sportbetrieb wahrscheinlich einzustellen ist. Die Judoabteilung hat daher beschlossen, den Sportbetrieb nach dem 4.2.22 bis zum 9.2.22 vorerst nicht wieder aufzunehmen.

    Wir informieren auf dieser Seite sofort, wenn es Neues zu berichten gibt.


  • Achtung Eilmeldung

    Die Coronalage ist z.Zt. sehr kritisch. Das trifft auch den Sport, und hier speziell die Kampfsportarten. Obwohl vom BLSV und vom Hauptverein noch keine neuen Corona-Richtlinien herausgegeben wurden, hat sich die SCUG Judoabteilung gestern entschlossen, das Judotraining für die nächsten 2 Wochen ( bis zum 4.2.22 einschließlich) vorerst auszusetzen. Wir hoffen auf euer Verständnis.


  • Corona-Regelung lt. tz vom 11.1.22

    Liebe Eltern, liebe Kinder,

    Kinder bis zum 14. Lebensjahr gelten als getestet, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden.

    Schüler/innen im Alter von 14 – 17 Jahren die in der Schule regelmäßig getestet werden, bleiben in Bayern von der Nachweispflicht bei 2G-Regelungen befreit

    Diese Regelung gilt solange, bis eine neue anderslautende Handlungsempfehlung des BLSV ausgegeben wird.


  • Die SCUG-Judoabteilung hat drei neue Braungurtträger

     

    v.l.n.r.: Fabian Ger, Ronja Marschner, Kimi Raffelsbauer

    Der 1. Kyugrad (Braungurt) ist in den meisten Budosportarten der höchste Schülergrad. Die Anforderungen an die Prüflinge sind dementsprechend hoch. Sichtbar wird dies allein schon dadurch, dass die Prüfungen zentral vom Referat Prüfungswesen durchgeführt werden, und nicht in den Vereinen. Außerdem ist vorher der Besuch eines zentralen Lehrgangs Pflicht.

    Ein schwieriges Unterfangen in der Coronazeit. Die Germeringer hatten bereits eine Prüfung im letzten Jahr anvisiert, doch der Coronavirus machte ihnen damals einen Strich durch die Rechnung. Endlich fand im Dezember der Lehrgang statt. Doch kurz nach Ableistung des Lehrgangs wurde die zentrale Prüfung wegen Corona wieder abgesagt. Ein Glück, dass Nick Cariss, stv Referent für Prüfungswesen, Bereich West Oberbayern, bereits vorher eine vereinsinterne Gürtelprüfung beantragt hatte. Hier wurden die drei Germeringer noch auf die Prüfungsliste gesetzt. Am 4.12.2021 bestanden Ronja Marschner, Fabian Ger und Kimi Raffelsbauer vor den Prüfern Nick Cariss und Klaus Hoier die Prüfung zum 1. Kyu.

    Die Abteilungsleitung gratuliert